Die Diagnose von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) oder einer Dyskalkulie soll möglichst frühzeitig beim ersten Verdacht erfolgen, damit die vorliegenden Schwierigkeiten sich nicht verfestigen. Als Grundlage einer LRS-Therapie oder Dyskalkulie-Therapie umfasst die Diagnostik eine ausführliche Anamnese und die testdiagnostische Erfassung des Entwicklungsstandes beim Lesen und in der Rechtschreibung bzw. beim Rechnen. Als Grundlage für die Diagnosestellung „Legasthenie“ oder „Dyskalkulie“ wird zusätzlich die allgemeine kognitive Leistungsfähigkeit der betroffenen Person festgestellt.